Abwicklung deiner Auszahlung

Als wir dir das erste Mal Soforthilfe ausgezahlt haben, hast du angegeben, ALG I oder ALG II zu beziehen. Wir haben dir deinen Unterstützungszuschuss daher in Teilzahlungen überwiesen oder überweisen ihn noch.

Wir möchten weiterhin vermeiden, dass Zuschüsse aus dem Solidaritätsfonds auf deine Bezüge angerechnet werden. Daher benötigen wir eine aktuelle Auskunft über deinen Status beim Jobcenter, bevor wir deinen bewilligten Betrag aus der Sonderausschüttung anweisen können.

Wir danken dir für deine Mithilfe!